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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Institute for Public and Corporate Efficiency (IPCE)

Stand: 1. September 2025

1. Geltungsbereich und Parteien

1.1 Diese AGB regeln sämtliche Leistungen des Institute for Public and Corporate Efficiency (IPCE) gegenueber Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten für Impulsvorträge, Workshops, Moderationen, Beratungen sowie zugehörige Organisations- und Managementleistungen des IPCE (nachfolgend gemeinsam „Leistungen“).

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn IPCE ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 IPCE handelt als Plattform: Die fachlichen Leistungen (Vortrag/Workshop) werden von externen Referentinnen und Referenten („Referenten“) erbracht. Die Referenten stehen in keinem Arbeitsverhältnis zum IPCE, sondern erbringen ihre Leistungen auf Honorarbasis als selbstständige Dritte.

2. Leistungen des IPCE

2.1 IPCE übernimmt die Auswahl, Koordination und Organisation der Referenten sowie die Terminabstimmung mit dem Kunden. Soweit vereinbart, erbringt IPCE zusätzliche Services (z. B. Agenda-Design, Kommunikation, Teilnehmerhandling).

2.2 Inhalt und Durchführung der Vorträge/Workshops liegen in der fachlichen Verantwortung der Referenten. IPCE schuldet keinen konkreten Erfolg (z. B. bestimmte Lernergebnisse oder Kennzahlen).

3. Vertragsabschluss, Angebote, Rangfolge

3.1 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung von IPCE zustande oder durch beiderseitige Unterzeichnung einer Leistungsbeschreibung.

3.2 Rangfolge: (1) individuell unterzeichneter Vertrag/Auftragsbestätigung, (2) Leistungsbeschreibung/Angebot, (3) diese AGB, (4) sonstige Anlagen.

4. Honorare, Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sämtliche Preise verstehen sich in CHF, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern anwendbar.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart: 50 % Anzahlung bei Buchung, Rest 10 Tage vor dem Termin. Bei kurzfristigen Buchungen ist der volle Betrag vor Leistungsbeginn fällig.

4.3 Reisekosten, Übernachtungen, Spesen und besondere Aufwendungen der Referenten werden gegen Beleg zusätzlich verrechnet. IPCE kann Pauschalen vereinbaren.

4.4 Bei Zahlungsverzug fällt ein Verzugszins von 5 % p. a. an (Art. 104 OR). IPCE kann Mahngebühren und Inkassokosten geltend machen.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt rechtzeitig geeignete Räume, Technik (Audio/Video), Zutritte, Sicherheitsvorgaben, Genehmigungen, sowie einen verantwortlichen Ansprechpartner bereit. Er gewährleistet die Einhaltung aller arbeitsschutz- und sicherheitsrechtlichen Vorgaben am Veranstaltungsort.

5.2 Der Kunde informiert IPCE/Referenten rechtzeitig über Zielgruppe, Agenda, erwartete Teilnehmerzahl, Sprache, besondere Anforderungen und benötigte Materialien.

6. Programm-, Termin- und Besetzungsanpassungen

6.1 IPCE ist berechtigt, aus sachlichen Gründen (z. B. Krankheit, behördliche Verfügungen, Reisehindernisse, Sicherheitslagen, höhere Gewalt) Termine zu verschieben, den Veranstaltungsablauf anzupassen oder einen Referenten durch einen gleichwertigen zu ersetzen. IPCE bemüht sich um zumutbare Ersatztermine oder gleichwertigen Ersatz.

6.2 Bei Absage ohne Ersatztermin erstattet IPCE bereits bezahlte Honorare anteilig für nicht erbrachte Leistungen. Weitergehende Ansprüche (z. B. Reise-, Raum- oder Folgekosten) sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden

7.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform. Mangels anderweitiger Regelung gelten folgende Stornogebühren (bezogen auf das vereinbarte Honorar ohne Spesen):

• bis 60 Kalendertage vor Termin: 25 %

• 30 bis 59 Kalendertage vor Termin: 50 %

• 14 bis 29 Kalendertage vor Termin: 75 %

• weniger als 14 Kalendertage vor Termin / Nichterscheinen: 100 %

7.2 Umbuchungen (Terminverschiebungen) gelten als Stornierung mit gleichzeitiger Neubeauftragung; IPCE kann auf die Stornogebühr ganz oder teilweise verzichten, falls der Termin ohne Mehrkosten verlegt werden kann.

8. Rechte an Inhalten, Aufzeichnungen und Marken

8.1 Sämtliche Unterlagen, Inhalte und Darbietungen der Referenten sowie IPCE-Materialien sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erhält lediglich eine einfache, nicht übertragbare Lizenz zur internen Nutzung für den vereinbarten Zweck.

8.2 Bild‑, Ton‑ oder Videoaufzeichnungen von Vorträgen/Workshops sowie die Vervielfältigung oder Weitergabe von Unterlagen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IPCE und dem jeweiligen Referenten gestattet.

8.3 Die Nutzung von Namen, Logos und Marken von IPCE oder Referenten zu Werbe- oder Referenzzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

9. Datenschutz

9.1 IPCE bearbeitet Personendaten gemäss der separat abrufbaren Datenschutzrichtlinie. Der Kunde erhält diese vor Vertragsschluss oder kann sie auf der Website einsehen.

9.2 Der Kunde stellt sicher, dass die Übermittlung von Teilnehmerdaten an IPCE und Referenten rechtmässig erfolgt und informiert seine Teilnehmer entsprechend (revDSG; ggf. DSGVO). Mit dem Auftrag erklärt sich der Kunde mit der erforderlichen Datenweitergabe an Referenten/ Dienstleister einverstanden.

10. Haftung

10.1 IPCE haftet gegenüber dem Kunden für nachweislich entstandene Schäden ausschliesslich bei vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.2 IPCE haftet nicht für Leistungen, Inhalte oder Handlungen der Referenten, da diese ihre fachlichen Leistungen eigenverantwortlich erbringen. Ansprüche aus fehlerhaften Inhalten, Aussagen oder Empfehlungen richten sich direkt gegen den jeweiligen Referenten.

10.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Folgeschäden, Ansprüche Dritter sowie für Ereignisse höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Die Gesamthaftung von IPCE ist der Höhe nach auf das vertraglich vereinbarte Nettohonorar für den betroffenen Auftrag begrenzt.

11. Gewährleistung, Mängelrüge

11.1 Etwaige Beanstandungen sind IPCE schriftlich innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung mitzuteilen. IPCE wird berechtigte Mängel in angemessener Frist nachbessern oder einen angemessenen Preisnachlass gewähren. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

12. Compliance, Arbeitssicherheit und Versicherungen

12.1 Der Kunde ist für die Sicherheit am Veranstaltungsort verantwortlich und trifft alle erforderlichen Massnahmen (z. B. Notausgänge, Zutrittskontrolle, Versicherung).

12.2 IPCE und Referenten beachten geltende Antikorruptions- und Geschenkeregeln. Der Kunde gewährleistet die Einhaltung einschlägiger interner Richtlinien und gesetzlicher Vorgaben.

12.3 Der Kunde hält ausreichende Veranstalter- und Haftpflichtversicherungen vor. IPCE unterhält betriebsüblichen Versicherungsschutz für die eigene Tätigkeit.

13. Vertraulichkeit

13.1 IPCE und der Kunde behandeln sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen vertraulich. Dies gilt auch für Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Referenten.

14. Abtretung und Subunternehmer

14.1 IPCE ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer (insbesondere Referenten) einzusetzen. Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen vom Kunden nur mit Zustimmung von IPCE abgetreten werden.

15. Höhere Gewalt

15.1 Ereignisse höherer Gewalt (insb. Naturereignisse, Epidemien, Pandemien, behördliche Verfügungen, Arbeitskämpfe, Krieg, Terror, Ausfälle kritischer Infrastrukturen) befreien die Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten; Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16.3 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und staatsvertraglicher Regelungen. Zwingende Verbraucherrechte bleiben vorbehalten, soweit anwendbar.

16.4 Gerichtsstand ist Bern, Schweiz. IPCE ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz/Wohnsitz zu belangen.

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